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   SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15   

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SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15 (https://dejure.org/2020,79595)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.11.2020 - S 6 R 761/15 (https://dejure.org/2020,79595)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. November 2020 - S 6 R 761/15 (https://dejure.org/2020,79595)
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  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - L 4 R 266/11

    Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente wegen eines Beitragsregresses des

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Ob die Klägerin bereits vor Eingang der Regresszahlungen Anspruch auf Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten ab 1. Januar 2005 hat, kann daher dahinstehen (vgl. hierzu § 119 Abs. 3 S. 1 Zehntes Sozialgesetzbuch; SGB X; LSG Rheinland-Pfalz Urt. v. 11.1.2012 - L 4 R 266/11 - juris Rn. 29).

    Soweit der Beitragsregress nicht durchgeführt werden wird, dies auf einem pflichtwidrigen Handeln der Beklagten beruht und die Klägerin (oder ihre Hinterbliebenen) hierdurch bei einer zukünftigen Rente benachteiligt wird, ermöglicht der sozialrechtliche Herstellungsanspruch die Anerkennung der Pflichtbeitragszeiten, die mangels verfolgtem und durchgeführtem Beitragsregresses nicht durch tatsächliche Beitragszahlung erfolgt sind, indem ein fiktiver Beitragsregress der dann durchzuführenden Rentenberechnung trotz Nichteingangs der Regresszahlungen zugrunde gelegt wird (vgl. LSG NRW Urt. v. 18.3.2013 - L 3 R 969/11; LSG Rheinland-Pfalz Urt. v. 11.1.2012 - L 4 R 266/11).

  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist neben der Pflichtverletzung des Trägers sowie dem Schaden der betroffenen Person zudem zu prüfen, ob durch Vornahme einer Amtshandlung des Trägers der Zustand wieder hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (BSG Urt. v. 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft kann der Versicherte die Beiträge gegenüber dem Schädiger geltend machen (BGH Urt. v. 2.12.2003 - VI ZR 243/02).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Der dem Versicherten entstandene Nachteil muss mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden können (BSG Urt. v. 11.3.2004 - B 13 RJ 16/03 R).
  • BGH, 11.04.2018 - XII ZB 377/17

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von mittels Direktleistung von Beiträgen durch

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Sie begründet daher ein besondere Treuhand- und Fürsorgeverhältnis zwischen Rentenversicherungsträger und betroffenem Versicherten, aufgrund dessen dieser grundsätzlich verpflichtet ist, ein Regressverfahren durchzuführen (vgl. BGH Urt. v. 11.04.2018 - XII ZB 377/17).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Die so verstandene Klage ist als Leistungsklage statthaft (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt v. 20.03.2007 - L 9 R 917/05).
  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R

    Nachgezahlte Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs - Übergang von

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Aus fürsorgerischen Gründen überträgt § 119 SGB X die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz des dem Versicherten entstandenen Beitragsschadens treuhänderisch auf den Sozialversicherungsträger, der die Beitragsforderung (in fremdem Interesse) einziehen und entsprechend als Pflichtbeiträge verbuchen muss (BSG Urt. v. 31.1.2002 - B 13 RJ 23/01 R).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R

    Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Entsprechend dieser beweissichernden Funktion kann der Rentenversicherungsträger bei späterer Leistungsfeststellung nicht ohne Weiteres von der Vormerkung abweichen oder diese "aufheben" (vgl. BSG Urt. v. 31.1.2008 - B 13 R 27/07 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12

    Beitragsregress nach § 119 SGB 10 - fiktive Berücksichtigung nicht erhobener

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Andererseits wäre die betroffene Person, die keine Handhabe auf die Art und Weise der Durchführung des Regressverfahrens und damit seinen Erfolg mangels Parteistellung in diesem Regressverhältnis nach den Konzeption des § 119 SGB X hat, vollkommen rechtlos gestellt (Schlaeger/Bruno in: Hauck/Noftz, SGB, § 119 SGB X Rn. 99; Peters-Lange in: jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 119 SGB X Rn. 16; a.A. LSG Baden-Württemberg Urt v. 27.3.2015 - L 10 R 2689/12).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 29/98 R

    Vormerkung von rentenrechtlichen Zeiten - Anwendbarkeit des DDRTschSozPAbk nach

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Das in § 149 Abs. 5 SGB VI besonders normierte Vormerkungsverfahren bezweckt mithin eine möglichst zeitnahe und verbindliche Feststellung von Tatsachen, die in einem künftigen Leistungsfall möglicherweise rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können (vgl. BSG Urt. v. 27.1.1999 - B 4 RA 29/98 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2013 - L 3 R 969/11
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